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Fristverlängerung

07.03.2016 - eingetragen von Gabi Wieser-Kick

Kaufvertrag mit der Stadt: Fristverlängerung zum Grunderwerb am Hasenhof

Die Grundstücke, die für die Verlegung unserer Außensportanlagen an den Hasenhof benötigt werden, konnten nicht vor Ablauf der vertraglichen Frist Ende 2015 erworben werden. Die Stadt möchte die begonnenen Verhandlungen mit Nachdruck weiterführen und hat uns daher um eine Fristverlängerung gebeten.

Vorstand und Hauptausschuss sind nach interner Abstimmung dazu bereit, die Frist bis zum 28. Februar 2017 zu verlängern, möchten dazu aber die Zustimmung unserer Mitglieder einholen. Daher soll auf der Mitgliederversammlung am 17. März 2016 darüber abgestimmt werden. Gemäß Tagesordnung wird es hierzu eine ausführliche Information, sowie die Gelegenheit zur Aussprache geben.
Steffi Jäger-Reinauer
für den Vorstand


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